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Wir beraten Hersteller und Vertreiber von Arzneimitteln und Medizinprodukten und übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung gegenüber den zuständigen Behörden. Wir werden insbesondere in den Bereichen Abgrenzung zwischen Arzneimittel- und Lebensmittel (z.B. Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika), klinische Prüfung, Zulassung / Inverkehrbringen, Beratung von Biotechnologie - Unternehmen (Tissue – Engineering) tätig und erstellen Rechtsgutachten. Wir begleiten unsere Mandanten außerdem im Heilmittelwerbe- und Wettbewerbsrecht und im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wo insbesondere Fragen der Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten im Vordergrund stehen. Schließlich vertreten wir Patienten und Ärzte im Auftrag von Unternehmen z.B. bei Verordnungsregressen.
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