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Wir beraten und vertreten Krankenhausträger in haftungsrechtlichen sowie vergütungsrechtlichen Fragestellungen im Bereich der GKV, PKV u. der Beihilfe. Zu unserem Leistungsspektrum gehören außerdem das Belegarztrecht, das Chefarztrecht sowie Ermächtigungsfragen. Wir werden außerdem tätig im Bereich der Kooperation zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten und Apothekern.
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